Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bremen-city.de veröffentlichte Website.
Als öffentlicher Auftraggeber sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (nachfolgend bezeichnet als (BremBGG)) sowie der Bremische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als BremBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgte anhand des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1. Eine externe Zertifizierung der Barrierefreiheit wurde bislang nicht durchgeführt, die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) der Website.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie auf Inhalte stoßen, die nicht barrierefrei verfügbar sind. Kontaktieren Sie uns unter info@bremen-city.de und wir bemühen uns um die Bereitstellung einer geeigneten Alternative.
Durchsetzungsverfahren - Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 22 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht. Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht oder teilweise barrierefrei
- Live-Untertitel
Bei Live-Übertragungen synchronisierter Medien sind alle Audio-Inhalte als erweiterte Untertitel (Captions) bereitzustellen. Diese Anforderung wurde nicht umgesetzt. - Audio-Deskription
Für alle vorab aufgezeichneten Video-Inhalte synchronisierter Medien ist eine Audio-Deskription bereitzustellen. Dies gilt nicht für Medien-Alternativen für Text, die klar als solche gekennzeichnet sind. Diese Anforderung wurde nicht umgesetzt. - Gebärdensprache
Für vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien sind Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. - Sensorische Merkmale
Anweisungen zum Verständnis und zur Nutzung des Inhalts stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale der Elemente wie z. B. Form, Größe, visuelle Platzierung, Orientierung oder Ton. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken, die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind, die rein dekorativ sind, bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder die für den Nutzer oder die Nutzerin nicht sichtbar sind. Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Visuelle Präsentation
Bei der visuellen Präsentation von Textblöcken sind Mechanismen verfügbar, die Folgendes ermöglichen: Vordergrund- und Hintergrundfarben sind von den Nutzerinnen und Nutzern auswählbar, die Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen, der Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet, der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 Zeilen innerhalb der Absätze, der Abstand zwischen den Absätzen ist größer als der Zeilenabstand und der Text kann im Vollbildmodus ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößert werden, ohne dass die Nutzerinnen oder Nutzer eine Textzeile horizontal scrollen müssen. Diese Anforderung wurde nicht umgesetzt. - Nicht-Text Kontrast
Informationstragenden Grafiken sowie grafische Bedienelemente und deren Zustände und haben einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3:1 oder besser. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Textabstände
Zeilen- Absatz- Wort- und Buchstaben-Abstände lassen sich von Nutzern auf folgende Werte einstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionalitäten nicht mehr verfügbar sind: Zeilen: 1,5-fache Textgröße; Abstände nach Absätzen: 2-fache Textgröße; Buchstaben-Kerning: 0,12-fache Textgröße; Wortabstände: 0,16-fache Textgröße. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Eingeblendete Inhalte
Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben sichtbar, wenn der Zeiger über sie bewegt wird, schließen nicht selbsttätig, und sind ohne Änderung der Fokusposition schließbar. Die Anforderung wurde nicht umgesetzt. - Ungebräuchliche Wörter
Für Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, gibt es Mechanismen zur Erläuterung. - Einfache Sprache
Für alle Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt. - Fehlervermeidung
Bei Webseiten, die verlangen, dass Nutzerinnen und Nutzer Informationen übermitteln, haben diese mindestens eine der folgenden Möglichkeiten: Die Ausführung kann rückgängig gemacht werden. Die eingegebenen Daten werden auf Eingabefehler überprüft und es besteht die Möglichkeit, diese gegebenenfalls zu korrigieren. Die Informationen können durchgesehen, korrigiert und bestätigt werden, bevor sie endgültig abgeschickt werden. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Name, Rolle, Wert
Für alle Komponenten der Benutzerschnittstelle sind Name und Rolle durch Programme erkennbar. Zustände, Eigenschaften und Werte, die von Nutzerinnen und Nutzern eingestellt werden können, können auch durch ein Programm gesetzt werden. Bei Änderungen dieser Zustände, Eigenschaften und Werte erhalten Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, eine Mitteilung. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. Diese Anforderung wurde teilweise umgesetzt. - Statusmeldungen
Statusmeldungen der Inhalte sind über Rollen oder Eigenschaften programmatisch ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten. - Vorlesefunktion
Eine eigene Vorlesefunktion wird nicht angeboten. Die Seiten sind jedoch so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern wie „Jaws“ gelesen werden können. - PDF- und Word-Dateien/Formulare
Nicht alle PDF- und Word-Dateien sind barrierefrei. -
Textalternativen
Wenn Alternativtext für die Text-Alternative nicht ausreicht, wird eine lange Beschreibung bereitgestellt und im Alternativtext wird darauf hingewiesen. -
Formulare
* Mehrteilige Formulare weisen gruppierte, inhaltlich zusammengehörige Informationsblöcke auf.
* Beschriftungen und zugehörige Formulareingabefelder sind logisch verknüpft.