Shoppingerlebnis in der Bremer City ohne Nachweis und Mask
04. April 2022
Ab sofort entfällt die Nachweis- sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel. Kontrollen und Vorlegen von Nachweisen ist für den Zugang zu den Geschäften im Land Bremen nicht mehr notwendig.
Das Einkaufen ist auch im Bundesland Bremen wieder unkomplizierter: Besucherinnen und Besucher in der Bremer Innenstadt können wieder durch die Stadt bummeln, ohne dass sie beim Eintreten der Geschäfte einen Nachweis vorzeigen oder eine Maske tragen müssen.
Die Geschäfte des Einzelhandels können jedoch auf ihr eigenes Hausrecht berufen und auf eine Maskenpflicht sowie Zugangsbeschränkungen bestehen. Diese sind jedoch in den betroffenen Geschäften ausgehängt.
In den Verkehrsmitteln für den öffentlichen Personenverkehr sowie in medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske, einer FFP2-Maske (KN95/N95) oder vergleichbarer Mund-Nasen-Bedeckung.
HINWEIS: Wird eine Region zum sogenannten Hotspot, kann für diese wieder die Pflicht zum Tragen einer Maske in weiteren Bereichen sowie Abstands- und Hygieneregeln eingeführt werden.